Zum versicherten Hausrat in der Adcuri Hausratversicherung zählen alle Sachen, die dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dienen – dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld unter besonderen Grenzen. Dieser Überblick zeigt, was zum Hausrat gehört und was ausdrücklich nicht mitversichert ist.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (Beispiele: Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke), die den gesetzlichen Regelungen entsprechen (derzeit maximal 600 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters) und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 10. dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen und ferngelenkte Flugmodelle einschließlich deren Zubehör.
- Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände, Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.
- Haustiere, dies sind Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (Beispiele: Hunde, Fische, Katzen, Vögel).
- fremdes Eigentum, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern oder Untermietern des Versicherungsnehmers.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind als alle in das Gebäude eingefügten Sachen (Beispiele: Einbaumöbel und Einbauküchen) genannt.
- vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht genannt.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (Beispiele: für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente, Jagd- und Sportwaffen) versichert sind.
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Zum Hausrat zählt alles, was Sie privat in Ihrem Haushalt nutzen oder verbrauchen – von Möbeln über Haustiere bis zu bestimmten selbst angeschafften Einbauten. Auch manches fremde Eigentum in Ihrem Haushalt kann dazugehören. Nicht dazu zählen dagegen typische Gebäudebestandteile, Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Dinge, die bereits über einen anderen Vertrag abgesichert sind. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Gehören Wertsachen und Bargeld zum Hausrat?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten allerdings besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Sind Einbaumöbel und Einbauküchen mitversichert?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und dafür die Gefahr trägt.
Ist ein Balkonkraftwerk als Hausrat versichert?
Privat genutzte Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) gehören zum Hausrat, wenn sie den gesetzlichen Regelungen entsprechen (derzeit maximal 600 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters), ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
Sind Kraftfahrzeuge über den Hausrat versichert?
Nein, Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören unabhängig von deren Versicherungspflicht nicht zum Hausrat. Auch Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind nicht versichert, soweit nicht ausdrücklich genannt.
Bis zu welcher Höhe sind Handelswaren entschädigt?
Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt.