Bei der Barmenia (Adcuri) Glasversicherung der Barmenia (Adcuri) leistet der Versicherer Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch Bruch, also durch Zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden. Nicht ersetzt werden dagegen bloße Oberflächen- oder Kantenschäden wie Schrammen oder Muschelausbrüche sowie das Undichtwerden von Mehrscheiben-Isolierverglasungen; auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Luftfahrzeug-Anprall bleiben unter bestimmten Voraussetzungen außen vor.
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf:
- Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche),
- Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Nicht versichert sind außerdem Schäden, die durch folgende Gefahren entstehen, soweit hierfür anderweitig Versicherungsschutz besteht:
- Brand,
- Blitzschlag,
- Explosion,
- Implosion,
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Was bedeutet das konkret?
Ersetzt wird ein Schaden, wenn eine versicherte Sache durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt wird. Keine Leistung gibt es dagegen für reine Oberflächen- oder Kantenschäden wie Schrammen oder Muschelausbrüche und für undicht gewordene Randverbindungen bei Mehrscheiben-Isolierglas. Auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sind ausgeschlossen, sofern dafür bereits ein anderer Versicherungsschutz besteht.
Häufige Fragen
Wann wird ein Glasschaden ersetzt?
Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch, also durch Zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden.
Sind Schrammen oder Muschelausbrüche an der Oberfläche mitversichert?
Nein. Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten wie Schrammen oder Muschelausbrüche sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Zahlt die Versicherung, wenn ein Mehrscheiben-Isolierglas undicht wird?
Nein. Das Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen ist nicht versichert.
Sind Glasschäden durch Brand oder Explosion abgedeckt?
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sind nicht versichert, soweit hierfür anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023