Bei der Barmenia (Adcuri) Glasversicherung von Barmenia (Adcuri) muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten so anrechnen lassen, als wäre es sein eigenes. Als Repräsentant gilt, wer die Risikoverwaltung übernimmt und selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer handeln darf.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwaltung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
Was bedeutet das konkret?
Handlungen und Wissen einer Person, die für den Versicherungsnehmer verantwortlich Aufgaben übernimmt, werden dem Versicherungsnehmer selbst angerechnet. Als solche Person – Repräsentant genannt – gilt, wer im Bereich der Risikoverwaltung selbstständig und in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer handeln darf. Der Versicherungsnehmer wird also so behandelt, als hätte er das Verhalten und die Kenntnis dieser Person selbst gehabt.
Häufige Fragen
Wer gilt als Repräsentant im Sinne dieser Regelung?
Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwaltung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
Muss der Versicherungsnehmer für das Verhalten seines Repräsentanten einstehen?
Ja, der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Wird auch das Wissen eines Repräsentanten dem Versicherungsnehmer zugerechnet?
Ja, sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten der Repräsentanten werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023