Wann darf die Barmenia (Adcuri) in der Barmenia (Adcuri) Glasversicherung bestehende Vertragsbedingungen nachträglich ändern? Einzelne Regelungen dürfen nur angepasst, ergänzt oder ersetzt werden, wenn sie durch eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung der Aufsichts- bzw. Kartellbehörden unwirksam geworden sind, dadurch eine spürbare Vertragslücke entsteht und der Versicherungsnehmer nicht schlechtergestellt wird. Die Änderung wird sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt, und der Versicherungsnehmer erhält ein Kündigungsrecht.
Der Versicherer ist berechtigt, einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung). Das ist nur zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist durch eines der folgenden Ereignisse unwirksam geworden:
- Ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich, oder
- es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft, oder
- es ergeht eine konkrete, individuelle und uns bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
Dies gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke entstanden. Diese stört das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße. Zudem besteht keine konkrete gesetzliche Regelung, um die Lücke zu füllen.
Keine Schlechterstellung
Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer nicht schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen. Das gilt sowohl für die einzelnen Bedingungen als auch für ihr Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
Durchführung der Anpassung
Die nach den vorstehenden Voraussetzungen zulässigen Änderungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und ihn in Textform auf sein Kündigungsrecht hinweist.
Kündigung
Macht der Versicherer von seinem Recht zur Bedingungsanpassung Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung des Versicherers kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf einzelne Bedingungen auch bei bereits laufenden Verträgen ändern, ergänzen oder ersetzen – allerdings nur unter engen Voraussetzungen. Eine Regelung muss durch eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Behördenweisung unwirksam geworden sein, dadurch eine spürbare Lücke im Vertrag entstanden sein, und der Versicherungsnehmer darf nicht schlechtergestellt werden. Die Anpassung wird sechs Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt und erläutert. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag daraufhin innerhalb von sechs Wochen kündigen.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen darf der Versicherer bestehende Vertragsbedingungen ändern?
Eine Änderung ist nur zulässig, wenn eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung der Finanzaufsicht bzw. Kartellbehörden unwirksam geworden ist, dadurch eine nicht unbedeutende Vertragslücke ohne gesetzliche Lösung entsteht und der Versicherungsnehmer nicht schlechtergestellt wird.
Kann ich durch eine Bedingungsanpassung schlechtergestellt werden?
Nein. Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer weder als einzelne Bedingungen noch im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen.
Wie und wann werde ich über eine Änderung informiert?
Die Änderung wird in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie gilt, wenn der Versicherer sie sechs Wochen vor dem Wirksamwerden mitteilt und dabei in Textform auf das Kündigungsrecht hinweist.
Habe ich bei einer Bedingungsanpassung ein Kündigungsrecht?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023