Wie sich der Versicherungsschutz und die Prämie in der Barmenia (Adcuri) Glasversicherung von Barmenia (Adcuri) verändern, hängt von der Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten ab: Jeweils zum 1. Januar erhöht oder vermindert sich die Prämie entsprechend den Preisindizes des Statistischen Bundesamts. Zusätzlich hat der Versicherungsnehmer nach der Mitteilung über die Anpassung ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats.
Der Versicherer passt den Umfang der Versicherung an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an. Entsprechend verändert sich die Prämie.
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Maßgeblich ist der Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben.
- Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.
- Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes.
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung des Versicherungsumfangs und der damit verbundenen Anpassung der Prämie kann der Versicherungsnehmer zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung in Textform. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Mitteilung des Versicherers muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung der Prämie zugehen. In dieser Mitteilung ist der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Glas wird laufend an die Kosten für Verglasungsarbeiten angepasst, und mit ihm ändert sich auch die Prämie. Grundlage sind die Preisindizes des Statistischen Bundesamts, die jedes Jahr zum 1. Januar berücksichtigt werden. Steigt die Prämie durch eine Erhöhung des Versicherungsumfangs, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Mitteilung in Textform kündigen. Der Versicherer muss ihn dabei rechtzeitig informieren und auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Häufige Fragen
Wann und wie ändert sich meine Prämie in der Glasversicherung?
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungsarbeiten verändert haben. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet, maßgebend sind die für Mai veröffentlichten Indizes.
Welche Indizes gelten für gewerbliche Risiken bzw. für Wohngebäude?
Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude. Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude.
Kann ich kündigen, wenn Versicherungsumfang und Prämie erhöht werden?
Ja. Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers über die Erhöhung können Sie durch Erklärung in Textform zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Muss mich der Versicherer über die Anpassung informieren?
Ja. Die Mitteilung des Versicherers muss Ihnen mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Prämienanpassung zugehen und Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023