Bei der Barmenia (Adcuri) Glasversicherung von Barmenia (Adcuri) wird die Folgeprämie zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig und gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn sie innerhalb der im Versicherungsschein oder in der Rechnung genannten Frist bewirkt ist. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, kann der Versicherer nach einer Mahnung mit mindestens zwei Wochen Zahlungsfrist leistungsfrei werden und den Vertrag kündigen – wobei eine nachträgliche Zahlung die Kündigung wieder unwirksam machen kann.
Eine Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Schadenersatz bei Verzug
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform zur Zahlung auffordern. Dabei bestimmt er eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung (Mahnung).
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge der Prämie, die Zinsen und die Kosten im Einzelnen.
- Er weist außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – hin, die sich aus der nicht fristgerechten Zahlung ergeben.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung der Prämie, der Zinsen oder der Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung in Textform kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung der Prämie nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung leistet. Ist die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden, gilt die Frist von einem Monat nach Fristablauf.
Für Versicherungsfälle, die nach dem Zugang der Kündigung, aber vor erfolgter Prämienzahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Die Folgeprämie muss zu Beginn der Versicherungsperiode und innerhalb der auf dem Versicherungsschein oder der Rechnung genannten Frist gezahlt werden. Zahlt man zu spät, kann der Versicherer Verzugsschaden verlangen und nach einer korrekten Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist leistungsfrei werden sowie den Vertrag sofort kündigen. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach, wird die Kündigung wieder unwirksam – für Schäden zwischen Kündigung und Zahlung besteht aber trotzdem kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann muss die Folgeprämie bezahlt werden?
Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Sie gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn die Zahlung innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Welche Frist muss eine Mahnung mindestens einräumen?
Der Versicherer muss in der Mahnung eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen. Die Mahnung erfolgt in Textform auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Bin ich noch versichert, wenn nach Ablauf der Mahnfrist ein Schaden eintritt?
Nein. Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung von Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann ich eine Kündigung wegen nicht gezahlter Folgeprämie noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung – oder bei verbundener Fristbestimmung innerhalb eines Monats nach Fristablauf – zahlt. Für Versicherungsfälle zwischen Zugang der Kündigung und erfolgter Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023