Wann die Barmenia (Adcuri) in der Barmenia (Adcuri) Glasversicherung die Entschädigung zahlt, hängt davon ab, dass die Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind – bereits einen Monat nach Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrags verlangen. Geregelt sind zudem die Verzinsung ab Schadenanzeige, die Hemmung von Fristen bei eigenem Verschulden sowie die Fälle, in denen die Zahlung aufgeschoben werden darf.
Die Entschädigung wird fällig, sobald die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt Folgendes, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er beträgt jedoch mindestens vier Prozent und höchstens sechs Prozent pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und die Verzinsung wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, in dem die Entschädigung infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung wird zahlbar, sobald der Versicherer Grund und Höhe des Anspruchs geprüft hat. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des sicher fälligen Mindestbetrags verlangen. Zahlt der Versicherer nicht innerhalb eines Monats, wird die Entschädigung ab Schadenanzeige verzinst. Verzögerungen, die der Versicherungsnehmer selbst verschuldet, zählen nicht mit; außerdem darf die Zahlung bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder bei laufenden Verfahren aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Ab wann muss der Versicherer die Entschädigung auszahlen?
Die Entschädigung wird fällig, sobald die Feststellungen des Versicherers zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich schon vor der endgültigen Auszahlung Geld bekommen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer als Abschlagszahlung den Betrag verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch sind die Zinsen, wenn die Zahlung länger dauert?
Wird die Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung geleistet, ist sie ab Anzeige des Schadens zu verzinsen. Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz nach dem BGB, mindestens jedoch bei vier und höchstens bei sechs Prozent pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
In welchen Fällen darf der Versicherer die Zahlung hinauszögern?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023