Bei der Barmenia (Adcuri) Glasversicherung der Barmenia (Adcuri) muss die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt werden – zahlt der Versicherungsnehmer nicht, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, und der Versicherer kann sogar vom Vertrag zurücktreten.
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.
Ist ein anderer, späterer Zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben, und ist die genannte Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines abgelaufen, so ist die Prämie unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Die erste oder einmalige Prämie ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen, oder zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt. Wird nicht rechtzeitig gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der tatsächlichen Zahlung – es sei denn, der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Zusätzlich darf der Versicherer bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die erste Prämie bezahlen?
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Ist ein späterer Zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben, gilt dieser nach Ablauf der 14-Tage-Frist.
Was passiert, wenn ich die erste Prämie nicht rechtzeitig zahle?
Dann beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Kann der Versicherer wegen unbezahlter Erstprämie vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was gilt, wenn der Versicherungsschein von meinem Antrag abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023