Bei der Barmenia (Adcuri) Barmenia (Adcuri) Glasversicherung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen, wobei allein er die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf. Vor der Auszahlung der Entschädigung kann ein Nachweis über die Zustimmung des Versicherten verlangt werden, und auch dessen Kenntnis und Verhalten spielen unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) abschließen. Die Rechte aus diesem Vertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben, nicht der Versicherte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor der Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, werden bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten berücksichtigt. Umfasst der Vertrag sowohl Interessen des Versicherungsnehmers als auch des Versicherten, muss sich der Versicherungsnehmer für sein eigenes Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder wenn dem Versicherungsnehmer eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherten nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Man kann eine Versicherung im eigenen Namen abschließen, um das Interesse einer anderen Person (des Versicherten) abzusichern. Die Rechte aus dem Vertrag darf dabei nur der Versicherungsnehmer ausüben, selbst wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Vor einer Auszahlung kann der Versicherer verlangen, dass der Versicherte zugestimmt hat. Ob das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten berücksichtigt werden, hängt davon ab, wie und mit wessen Wissen der Vertrag zustande gekommen ist.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus einem Vertrag ausüben, der für eine andere Person abgeschlossen wurde?
Nur der Versicherungsnehmer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben, nicht der Versicherte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte selbst die Entschädigung verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Umgekehrt kann der Versicherer vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis der Zustimmung des Versicherten fordern.
Spielt es eine Rolle, was der Versicherte weiß oder tut?
Ja, bei der Versicherung für fremde Rechnung werden auch Kenntnis und Verhalten des Versicherten berücksichtigt. Für sein eigenes Interesse muss sich der Versicherungsnehmer das aber nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte sein Repräsentant ist.
Wann kommt es nicht auf die Kenntnis des Versicherten an?
Die Kenntnis des Versicherten ist unerheblich, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war. Sie ist dagegen maßgeblich, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten schloss und den Versicherer nicht darüber informierte.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung 2023