Bei der Barmenia / Adcuri Hausratversicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend feststeht; einen Monat nach Schadenmeldung lässt sich eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Zudem wird geregelt, ab wann und mit welchem Zinssatz die Entschädigung verzinst wird, welche Zeiträume die Fristen hemmen und wann die Zahlung aufgeschoben werden darf.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens aber bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung wird ausgezahlt, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach endgültig festgestellt hat. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangt werden. Verzinst wird ab dem Tag der Schadenmeldung, sofern nicht innerhalb eines Monats gezahlt wurde; der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz, jedoch zwischen 4 % und 6 % pro Jahr. Zeiten, in denen die Zahlung wegen eigenen Verschuldens nicht möglich ist, zählen nicht mit, und die Zahlung darf bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder bei laufenden Verfahren aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Die Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Kann ich schon vor der endgültigen Feststellung eine Zahlung erhalten?
Ja. Einen Monat nach der Meldung des Schadens können Sie eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch ist der Zinssatz und ab wann wird verzinst?
Verzinst wird ab dem Tag der Schadenmeldung, außer die Entschädigung wurde innerhalb eines Monats geleistet. Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch 4 % und höchstens 6 % pro Jahr; die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
In welchen Fällen kann der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023