Wechseln Sie mit Ihrer Hausratversicherung unmittelbar zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG und tritt danach ein Schaden auf, dessen genauer Entstehungszeitpunkt sich nicht bestimmen lässt, dann übernimmt die Barmenia als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn die Entschädigung im Umfang des dort bestehenden Vertrages. Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts dagegen klar feststellen, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Diese Regelung gilt, wenn Sie unmittelbar mit Ihrer Hausratversicherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Nachversicherer) gewechselt sind und danach ein Schaden eintritt. Maßgeblich ist der Fall, dass sich der genaue Entstehenszeitpunkt des Schadens – also das erste Einwirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache – auch durch ein Gutachten nicht bestimmen lässt.
In diesem Fall ist die Barmenia als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Lässt sich dagegen im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie kürzlich zur Barmenia gewechselt sind und ein Schaden entsteht, dessen genauer Zeitpunkt sich nicht ermitteln lässt, übernimmt die Barmenia als neuer Versicherer die Entschädigung ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Kann der Zeitpunkt des Schadeneintritts dagegen eindeutig bestimmt werden, zahlt der Versicherer, dessen Vertrag zu diesem Zeitpunkt lief. Entscheidend ist also, ob der Entstehungszeitpunkt feststellbar ist oder nicht.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn sich der Zeitpunkt eines Schadens nach einem Versichererwechsel nicht bestimmen lässt?
Lässt sich der genaue Entstehungszeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, ist die Barmenia als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschädigung eintrittspflichtig.
Was gilt, wenn der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellbar ist?
Kann der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar festgestellt werden, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was ist mit dem genauen Entstehenszeitpunkt eines Schadens gemeint?
Damit ist das erste Einwirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache gemeint.
Für welche Situation gilt diese Sonderregelung?
Sie gilt bei einem unmittelbaren Wechsel der Hausratversicherung zur Barmenia als Nachversicherer, wenn danach ein Schaden eintritt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023