Bei der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri müssen Mitteilungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, in Textform erfolgen – außer das Gesetz verlangt Schriftform oder der Vertrag bestimmt etwas anderes. Erklärungen richten Sie an die Hauptverwaltung oder Ihre zuständige Geschäftsstelle. Wichtig ist zudem, dass Sie eine Änderung Ihrer Anschrift mitteilen, sonst gilt eine per Einschreiben verschickte Erklärung nach drei Tagen als zugegangen.
Formvorgaben
Erklärungen und Anzeigen, die für uns bestimmt sind und das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen in Textform abgegeben werden, wenn sie unmittelbar uns gegenüber erfolgen. Das gilt, soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
Welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes: Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer sollten in Textform erfolgen, sofern nicht das Gesetz Schriftform vorschreibt oder der Vertrag etwas anderes regelt. Am besten richten Sie diese an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Ziehen Sie um oder ändern Sie Ihren Namen, sollten Sie das melden: Andernfalls gilt ein per Einschreiben an die letzte bekannte Anschrift verschicktes Schreiben schon drei Tage nach dem Absenden als zugestellt.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Erklärungen an den Versicherer abgeben?
Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und unmittelbar an den Versicherer gerichtet sind, müssen in Textform abgegeben werden – es sei denn, das Gesetz verlangt Schriftform oder der Vertrag bestimmt etwas anderes.
An wen soll ich meine Mitteilungen richten?
Anzeigen oder Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle gerichtet werden. Welche Geschäftsstelle zuständig ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.
Was passiert, wenn ich meine Adressänderung nicht mitteile?
Teilen Sie eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mit, gilt eine rechtliche Erklärung des Versicherers drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde. Dasselbe gilt bei einer nicht mitgeteilten Namensänderung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023