Wer als Verbraucher mit einer Entscheidung der Barmenia / Adcuri in der Hausratversicherung unzufrieden ist, kann sich an den Versicherungsombudsmann als unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle wenden, an dessen Verfahren sich das Unternehmen verpflichtet hat teilzunehmen. Zusätzlich stehen die Aufsicht durch die BaFin und der Rechtsweg offen, und bei online geschlossenen Verträgen ist auch eine Beschwerde über die EU-Plattform möglich.
Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden gebührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.: +49 30 20605899
Fax: +49 30 20605898.
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Tel.: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-1550.
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit einer Entscheidung oder der Betreuung des Versicherers unzufrieden sind, stehen Ihnen mehrere Wege offen. Als Verbraucher können Sie den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann einschalten, an dessen Schlichtungsverfahren sich der Versicherer beteiligt. Zusätzlich können Sie sich an die BaFin als Aufsichtsbehörde wenden, die jedoch keine verbindlichen Entscheidungen in einzelnen Streitfällen trifft. Unabhängig davon bleibt Ihnen der Rechtsweg offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?
Als Verbraucher können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Er ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren sich der Versicherer zu beteiligen verpflichtet hat.
Kostet mich das Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein, der Ombudsmann für Versicherungen arbeitet für Verbraucher kostenfrei. Auch die Telefon- und Faxnummern aus dem deutschen Telefonnetz sind kostenfrei; aus dem Ausland gelten gebührenpflichtige Rufnummern.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie können sich an sie wenden, wenn Sie mit der Betreuung unzufrieden sind oder es zu Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung kommt.
Wie kann ich mich beschweren, wenn ich den Vertrag online abgeschlossen habe?
Bei einem online abgeschlossenen Vertrag können Sie Ihre Beschwerde auch online über die EU-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ einreichen. Die Beschwerde wird von dort an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023