Wann darf die Barmenia/Adcuri in der Hausratversicherung einzelne Regelungen bestehender Verträge nachträglich ändern? Der Versicherer kann Bedingungen anpassen, ergänzen oder ersetzen, wenn eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung der Aufsichts- oder Kartellbehörden unwirksam geworden ist, dadurch eine Lücke das Leistungsgleichgewicht stört und Sie durch die Änderung nicht schlechtergestellt werden. Zudem gelten eine sechswöchige Mitteilungsfrist und ein Kündigungsrecht.
Der Versicherer ist berechtigt, einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung). Voraussetzung ist, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist durch eines der folgenden Ereignisse unwirksam geworden:
- Ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich.
- Es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft.
- Es ergeht eine konkrete, individuelle und den Versicherer bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
Das gilt auch dann, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Hausratversicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke entstanden. Diese Lücke stört das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße. Zudem besteht keine konkrete gesetzliche Regelung, um die Lücke zu füllen.
Keine Schlechterstellung
Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer nicht schlechter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen. Das gilt für die einzelne Bedingung ebenso wie für ihr Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
Durchführung der Anpassung
Die zulässigen Änderungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn der Versicherer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und den Versicherungsnehmer in Textform auf sein Kündigungsrecht hinweist.
Kündigung
Macht der Versicherer von seinem Recht zur Bedingungsanpassung Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf einzelne Regelungen der Hausratbedingungen auch bei laufenden Verträgen nachträglich ändern, aber nur unter engen Voraussetzungen. Nötig ist, dass eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Behördenweisung unwirksam wurde, dadurch eine spürbare Lücke im Vertrag entsteht und der Versicherungsnehmer durch die Anpassung nicht schlechtergestellt wird. Die Änderung muss sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt werden. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen darf der Versicherer die Vertragsbedingungen nachträglich ändern?
Nur wenn eine Regelung durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung der Finanzaufsicht bzw. der Kartellbehörden unwirksam wurde, dadurch eine spürbare Vertragslücke ohne gesetzliche Regelung entsteht und der Versicherungsnehmer durch die Anpassung nicht schlechtergestellt wird.
Kann eine Änderung mich als Versicherungsnehmer benachteiligen?
Nein. Die angepassten Regelungen dürfen weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Vertragsbedingungen eine schlechtere Stellung ergeben als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen.
Wie und wann werde ich über eine Bedingungsänderung informiert?
Die Änderung wird in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie gilt nur, wenn der Versicherer sie sechs Wochen vor dem Wirksamwerden mitteilt und in Textform auf das Kündigungsrecht hinweist.
Habe ich bei einer Bedingungsanpassung ein Kündigungsrecht?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023