Bei der Hausratversicherung der Barmenia / Adcuri wird mindestens einmal pro Kalenderjahr geprüft, ob die Beiträge gleich bleiben oder angepasst werden müssen. Grundlage sind anerkannte versicherungsmathematische Grundsätze sowie die tatsächliche Schaden- und Kostenentwicklung, wobei reine Gewinnsteigerungen als Anpassungsgrund ausscheiden. Fällt die Prüfung höher aus, kann der Beitrag steigen; ein Anpassungsbedarf bis 5 % bleibt unberücksichtigt. Bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Prüfung der Beiträge
Der Versicherer ist berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können oder ob eine Anpassung – also eine Erhöhung oder eine Absenkung – vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge und eine dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen des Versicherers aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen.
Regeln der Prüfung
Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Regeln:
- Der Versicherer wendet die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an.
- Der Versicherer ist berechtigt, Veränderungen der seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Bei steigenden Kosten werden nur bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Erhöhungen berücksichtigt: Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Gewinnsteigerung oder Ähnlichem kommt nicht in Betracht.
- Der Versicherer ist berechtigt, auch statistische Erkenntnisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen eines gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.
Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisherigen, ist der Versicherer berechtigt, sie um die Differenz anzuheben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt. Der Versicherer kann diese Grenze in Folgejahren vortragen.
Beitragsermäßigung
Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, ist der Versicherer verpflichtet, sie um die Differenz abzusenken.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer aufgrund seines Beitragsanpassungsrechts den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Der Versicherer teilt die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weist auf das Kündigungsrecht hin. Für eine Kündigung infolge einer Beitragserhöhung, die erst nach Verlängerung der bei Vertragsbeginn vereinbarten Vertragslaufzeit vorgenommen wird, gilt die tägliche Kündigungsmöglichkeit nach diesen Bedingungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer schaut sich die Beiträge mindestens einmal pro Jahr an und entscheidet, ob sie gleich bleiben, steigen oder sinken müssen. Grundlage sind versicherungsmathematische Grundsätze sowie die tatsächliche Entwicklung von Schäden und Kosten; reine Gewinnabsichten dürfen keine Rolle spielen. Steigt der Beitrag, bleibt ein Bedarf von bis zu 5 % unberücksichtigt, und der Versicherungsnehmer erhält ein Sonderkündigungsrecht. Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge, muss der Versicherer den Beitrag entsprechend senken.
Häufige Fragen
Wie oft darf der Beitrag überprüft werden?
Der Versicherer ist berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Beiträge beibehalten oder angepasst werden müssen.
Darf der Beitrag erhöht werden, um den Gewinn zu steigern?
Nein. Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Gewinnsteigerung oder Ähnlichem kommt nicht in Betracht. Berücksichtigt werden nur bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Erhöhungen wie höhere Verwaltungs- und Regulierungskosten, inflationsbedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen.
Ab welcher Höhe wirkt sich ein Anpassungsbedarf auf den Beitrag aus?
Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt. Diese Grenze kann der Versicherer in Folgejahren vortragen.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre. Die Erhöhung wird spätestens einen Monat vorher mitgeteilt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023