In der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri zählen alle Sachen zum Hausrat, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt dienen – dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld mit besonderen Grenzen, eingefügte Sachen wie Einbauküchen, Alarmanlagen, Pedelecs, Boote, Haustiere und beruflich genutzte eitsgeräte. Auch fremdes Eigentum im Haushalt ist unter bestimmten Bedingungen mit erfasst.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel, Einbauküchen, Rohre);
- technische, optische und akustische Alarm- und Schutzeinrichtungen (z. B. Bewegungsmelder, Überwachungskameras, Alarmgeber), die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen. Dies gilt aber nur, wenn Sie diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben. Sie müssen auf Grund dessen hierfür die Gefahr tragen.
Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Nicht versicherungspflichtige:
- Elektrofahrräder (so genannte Pedelecs), die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Derartige Pedelecs sind auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch (also ohne zu treten) auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle;
- Rasenmäher;
- Go-Karts;
- Modell- und Spielfahrzeuge.
Mitversichert sind Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern (auch Wohnwagenanhängern), wie z. B. Kindersitze, Sommer-/Winterräder, Fahrradträger und Dachboxen, sofern sie nicht am Fahrzeug/Anhänger montiert sind.
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
Nicht zulassungspflichtige Flugmodelle, soweit sie sich nicht in Gebrauch befinden, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Für Handelswaren und Musterkollektionen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Hunde, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich in Ihrem Haushalt befindet. Das gilt nicht für Sachen von Ihren Mietern bzw. Untermietern.
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gelten grundsätzlich alle Gegenstände, die im Haushalt privat genutzt oder verbraucht werden. Dazu zählen auch Wertsachen und Bargeld, allerdings mit besonderen Grenzen, sowie eingefügte Sachen, Alarmanlagen, Anbaumöbel, Antennen, Pedelecs, bestimmte Fahrzeuge und Boote, Flugmodelle, beruflich genutzte Arbeitsgeräte und Haustiere. Auch fremdes Eigentum im Haushalt kann mit erfasst sein – nicht jedoch die Sachen von Mietern oder Untermietern.
Häufige Fragen
Sind Pedelecs über den Hausrat mitversichert?
Ja, nicht versicherungspflichtige Pedelecs gehören zum Hausrat. Sie dürfen nur beim Treten bis höchstens 25 km/h elektrisch unterstützen. Eine elektrische Anfahrhilfe bis maximal 6 km/h ohne Treten ist erlaubt.
Gehören auch Haustiere zum versicherten Hausrat?
Ja, Haustiere zählen zum Hausrat, sofern sie regelmäßig artgerecht in der Wohnung gehalten werden, zum Beispiel Fische, Hunde, Katzen oder Vögel.
Ist fremdes Eigentum in meinem Haushalt mitversichert?
Fremdes Eigentum, das sich in Ihrem Haushalt befindet, gehört ebenfalls zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Mietern bzw. Untermietern.
Gibt es eine Grenze für beruflich genutzte Gegenstände?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände für ausschließlich berufliche oder gewerbliche Zwecke gehören zum Hausrat. Für Handelswaren und Musterkollektionen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023