Wer bei Barmenia bzw. Adcuri eine Hausratversicherung abschließt, muss bis zur Abgabe der Vertragserklärung alle bekannten und in Textform erfragten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen, den Vertrag ändern oder wegen arglistiger Täuschung anfechten – mit teils erheblichen Folgen für den Versicherungsschutz.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt haben.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung erheblich sind, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir in Textform stellen:
- nach Ihrer Vertragserklärung,
- aber noch vor Vertragsannahme.
Beantwortet eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie und kennt diese Person den gefahrerheblichen Umstand oder handelt sie arglistig, dann werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall
- vom Vertrag zurücktreten,
- den Vertrag kündigen,
- den Vertrag ändern oder
- den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Rücktritt
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
- weder eine vorsätzliche,
- noch eine grob fahrlässige
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Auch bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtet.
Kündigung
Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
- wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder
- wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsänderung hinweisen.
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erhalten, die das von uns geltend gemachte Recht begründet.
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Anfechtung
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Erweiterung des Versicherungsschutzes
Die Regelungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
Erweiterte Anerkennung
Wir erkennen an, dass uns alle Umstände bekannt geworden sind, die im Zeitpunkt der Antragstellung gegeben und für die Übernahme der Gefahr erheblich waren, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen worden sind.
Was bedeutet das konkret?
Vor Vertragsabschluss müssen Sie alle Fragen des Versicherers zu gefahrerheblichen Umständen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Tun Sie das nicht, kann der Versicherer je nach Schwere des Verschuldens vom Vertrag zurücktreten, kündigen, die Bedingungen ändern oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Diese Rechte muss der Versicherer innerhalb bestimmter Fristen ausüben, und er muss Sie vorher auf die Folgen hingewiesen haben. Ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit fallen die schärfsten Konsequenzen weg.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss ich vor Abschluss der Hausratversicherung machen?
Sie müssen bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Gefahrerheblich sind Umstände, die für die Entscheidung des Versicherers wichtig sind, ob und mit welchem Inhalt er den Vertrag schließt.
Was passiert, wenn ich beim Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht habe?
Der Versicherer kann je nach Fall vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, ihn ändern oder wegen arglistiger Täuschung anfechten. Bei Rücktritt haben Sie keinen Versicherungsschutz; bei arglistiger Verletzung besteht keine Leistungspflicht. Ohne Vorsatz und ohne grobe Fahrlässigkeit besteht kein Rücktrittsrecht.
Wie lange kann der Versicherer seine Rechte wegen einer Anzeigepflichtverletzung geltend machen?
Die Rechte müssen innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Verletzung schriftlich geltend gemacht werden. Insgesamt erlöschen sie fünf Jahre nach Vertragsschluss; bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung beträgt diese Frist zehn Jahre. Ist der Versicherungsfall vorher eingetreten, können die Rechte auch nach Fristablauf geltend gemacht werden.
Kann ich kündigen, wenn der Versicherer nach einer Anzeigepflichtverletzung den Vertrag ändert?
Ja. Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung fristlos kündigen, wenn der Versicherer den Beitrag im Rahmen der Vertragsänderung um mehr als 10 % erhöht oder die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließt. Auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023