Bei der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri ist der Versicherungswert grundsätzlich der Neuwert – also der Betrag, den die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand kostet; für Kunstgegenstände und Antiquitäten sowie für nicht mehr nutzbare Sachen gelten eigene Wertmaßstäbe. Die Versicherungssumme wird vereinbart, um einen Vorsorgebetrag von 30 % erhöht und jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst, wobei ein Widerspruch möglich ist.
Versicherungswert
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den Sie dafür bei einem Verkauf erzielen können.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen.
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 30 %.
Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag
Es gelten folgende Grundlagen:
Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Dementsprechend verändern wir die Versicherungssumme. Für die Anpassung wird der Index „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres. Sie wird auf volle Euro aufgerundet. Wir informieren Sie über die neue Versicherungssumme.
Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag.
Sie können der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform widersprechen. Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem Ihnen die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, wenn Sie den Widerspruch rechtzeitig absenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist die Basis dafür, wie hoch eine Entschädigung ausfällt. In der Regel gilt der Neuwert, also die Kosten für die Wiederbeschaffung gleichartiger, neuwertiger Sachen; bei Kunstgegenständen und Antiquitäten sowie bei nicht mehr nutzbaren Sachen gelten abweichende Wertmaßstäbe. Die Versicherungssumme wird vereinbart, um 30 % als Vorsorgebetrag erhöht und jedes Jahr an die Verbraucherpreise angepasst. Dieser Anpassung können Sie innerhalb eines Monats in Textform widersprechen.
Häufige Fragen
Wird bei einem Schaden der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
Grundsätzlich gilt als Versicherungswert der Neuwert, also der Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Bei Sachen, die für ihren Zweck im Haushalt nicht mehr zu verwenden sind, gilt dagegen der gemeine Wert, also der bei einem Verkauf erzielbare Betrag.
Um wie viel erhöht sich die Versicherungssumme durch den Vorsorgebetrag?
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 30 %.
Wie wird die Versicherungssumme jährlich angepasst?
Die Versicherungssumme wird an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Maßgebend ist der für September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter. Die Summe verändert sich entsprechend der Veränderung im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem Vorjahr, jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres, und wird auf volle Euro aufgerundet.
Kann ich der Erhöhung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja. Sie können der Anpassung in Textform widersprechen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme erfolgen; zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden. Dann wird die Anpassung nicht wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023