Bei der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt wird – für die zusätzlichen Naturgefahren Überschwemmung und Rückstau gilt jedoch eine 14-tägige Wartezeit. Der Vertrag läuft über den vereinbarten Zeitraum und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird; geregelt sind zudem die Kündigungsmöglichkeiten, die Kündigung nach einem Versicherungsfall sowie der Wegfall des versicherten Risikos.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen.
Wurde Versicherungsschutz für die weiteren Naturgefahren "Überschwemmung" und "Rückstau" vereinbart, beginnt der Versicherungsschutz für diese Gefahren nicht vor Ablauf der 14-tägigen Wartezeit.
Dauer und Ende des Vertrages
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und danach von Jahr zu Jahr stillschweigend. Das gilt nicht, wenn der anderen Vertragspartei bis zum jeweiligen Ablauftermin eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. In diesem Fall endet der Vertrag mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Kündigung nach dem Versicherungsfall
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Wegfall des versicherten Risikos
Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft wegfällt, erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos erfahren.
Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versicherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfahren.
Als Wegfall des versicherten Risikos gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- wenn Sie in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen werden;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung;
- im Fall Ihres Todes endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung Kenntnis erhalten, spätestens jedoch zwei Monate nach Ihrem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Risikos.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum Termin im Versicherungsschein, sobald der erste Beitrag pünktlich gezahlt wurde; für Überschwemmung und Rückstau gilt zusätzlich eine Wartezeit von 14 Tagen. Der Vertrag läuft über den vereinbarten Zeitraum und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn niemand rechtzeitig kündigt. Nach einem Schadenfall dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Fällt das versicherte Risiko dauerhaft weg – etwa durch Umzug in eine Pflegeeinrichtung, Aufgabe einer Ferienwohnung oder Tod –, endet die Versicherung für dieses Risiko.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Schutz für Überschwemmung und Rückstau?
Wenn diese weiteren Naturgefahren vereinbart wurden, beginnt der Versicherungsschutz für sie erst nach Ablauf einer 14-tägigen Wartezeit.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und danach von Jahr zu Jahr stillschweigend, sofern der anderen Vertragspartei nicht bis zum Ablauftermin eine Kündigung zugegangen ist.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?
Ja, nach Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag in Textform kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein.
Was passiert mit der Versicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod – es sei denn, ein Erbe nutzt die Wohnung bis dahin in derselben Weise weiter.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023