Wer bei der Barmenia / Adcuri eine Hausratversicherung hat, genießt über die Außenversicherung weltweiten Schutz für versicherte Sachen, die sich nur vorübergehend – in der Regel bis zu 24 Monaten – außerhalb der eigenen Wohnung befinden. Geschützt sind unter anderem der Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten, der erste eigene Hausstand der Kinder für zwölf Monate sowie Sportgeräte, wobei besondere Regeln für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren und feste Entschädigungsgrenzen gelten.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Sachen sind Ihr Eigentum oder dienen Ihrem Gebrauch. Das gilt auch für Sachen der Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 24 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Diese zeitliche Einschränkung gilt nicht:
- für Sportgeräte (zum Beispiel Reitsättel, Tauch- und Golfausrüstungen), die üblicherweise außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden (zum Beispiel dort, wo der Sport ausgeübt wird, etwa in Vereinsheimen oder Sportclubanlagen),
- für Sachen, die sich in Ihrem aus beruflichen Gründen unterhaltenen Zweitwohnsitz befinden.
Diese Sachen sind dauerhaft außerhalb Ihrer ständigen Wohnung versichert.
Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während
- der Ausbildung,
- eines freiwilligen Wehrdienstes,
- eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes (zum Beispiel Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Der Versicherungsschutz besteht so lange, bis die Ausbildung, der freiwillige Wehrdienst oder der sonstige gesetzliche Freiwilligendienst beendet wird.
Bewohnt die betreffende Person in diesem Zeitraum allein ein Zimmer oder Appartement, so besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass dort ein eigener Hausstand begründet wurde.
Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand Ihrer Kinder
Für den jeweils ersten eigenen Hausstand eines jeden Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) besteht für die Dauer von 12 Monaten – ab Umzugsbeginn gerechnet – Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt der Versicherungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein, sofern nicht für einzelne Leistungserweiterungen etwas anderes vereinbart ist.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Für die versicherten Gefahren „Wetterbedingte Luftbewegung" und „Hagel" gilt diese Ausnahmeregelung: Versicherte Sachen sind gegen Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen und Hagel auf dem gesamten Grundstück versichert, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist in den Fällen des Hausstands während Ausbildung und Freiwilligendiensten sowie der Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand der Kinder insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Für Wertsachen – auch Bargeld – gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen.
- Für Sportgeräte, die dauerhaft außerhalb der Wohnung versichert sind, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erweitert den Schutz Ihres Hausrats auf Sachen, die sich außerhalb der eigenen Wohnung befinden – weltweit und in der Regel für maximal 24 Monate. Für Sportgeräte, den beruflichen Zweitwohnsitz, den Aufenthalt während Ausbildung und Freiwilligendiensten sowie den ersten eigenen Hausstand der Kinder gelten besondere Regelungen. Für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren bestehen zusätzliche Voraussetzungen, und die Entschädigung ist in bestimmten Fällen betragsmäßig begrenzt.
Häufige Fragen
Wie lange gelten Sachen als nur vorübergehend außerhalb der Wohnung?
Zeiträume von mehr als 24 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend. Ausgenommen sind unter anderem Sportgeräte, die üblicherweise außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden, und Sachen im beruflich unterhaltenen Zweitwohnsitz – diese sind dauerhaft versichert.
Ist der Hausrat meines Kindes beim Auszug in die erste eigene Wohnung mitversichert?
Ja, für den jeweils ersten eigenen Hausstand jedes Kindes (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) besteht ab Umzugsbeginn für 12 Monate Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Schutz besteht. Danach erlischt dieser Schutz.
Bis zu welchem Betrag wird bei der Außenversicherung entschädigt?
Für den Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten sowie die Vorsorgeversicherung für Kinder ist die Entschädigung insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt. Für dauerhaft außerhalb der Wohnung versicherte Sportgeräte gilt eine Grenze von 10.000 EUR je Versicherungsfall, für Wertsachen und Bargeld gelten zusätzliche Grenzen.
Sind Naturgefahren-Schäden auch außerhalb von Gebäuden versichert?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Bei wetterbedingter Luftbewegung und Hagel gilt eine Ausnahme: Hier sind versicherte Sachen auf dem gesamten Grundstück der versicherten Wohnung geschützt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023