Bei der Barmenia / Adcuri Hausratversicherung richtet sich die Versicherungsperiode danach, ob Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen; der erste oder einmalige Beitrag wird 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert einen späteren Beginn des Versicherungsschutzes, Rücktritt, Leistungsfreiheit sowie beim Folgebeitrag nach Mahnung den Verlust des Versicherungsschutzes und die Kündigung. Auch der Beitragseinzug per SEPA-Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte und seine Folgen werden geregelt.
Beitragszahlung/Versicherungsperiode/Versicherungsteuer
Je nach Vereinbarung können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach richtet sich die Dauer der Versicherungsperiode. Sie beträgt:
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
Versicherungsteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster oder einmaliger Beitrag
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Ist ein anderer, späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben und ist die genannte Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Zahlung bei abweichendem Versicherungsschein
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktritt
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlen, sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Das gilt, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist.
Zahlungsfrist
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht bezahlt haben,
- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
Beitragszahlung per SEPA-Lastschriftmandat, PayPal oder mit Kreditkarte als Geschäftsgrundlage/Kündigungsrecht bei Widerruf
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen oder von einer anderen Person durch ein SEPA-Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkartendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungsdienst PayPal ermächtigt bzw. in die Lage versetzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw. deren Konto einzuziehen.
Ihre Pflichten
- Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Deckung aufweist.
- Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
- Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Beitragseinzug: Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die anderweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerrufen, so können wir den Vertrag zum Ende des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.
Änderung des Zahlungsweges
Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift von der kontoinhabenden Person bzw. deren Bankinstitut trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werdenden Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu verlangen.
Sie sind zur Begleichung der rückständigen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet, wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert wurden.
Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Wie oft Sie zahlen – monatlich bis jährlich oder als Einmalbeitrag – legt zugleich die Länge der Versicherungsperiode fest, und die gesetzliche Versicherungsteuer ist im Beitrag enthalten. Der erste Beitrag wird 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig; zahlen Sie zu spät, kann sich der Beginn des Versicherungsschutzes verschieben, wir können zurücktreten oder leistungsfrei sein – es sei denn, Sie tragen keine Schuld. Bei Folgebeiträgen geraten Sie ohne Mahnung in Verzug; nach erfolgloser Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Frist entfällt der Versicherungsschutz und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden. Beim Einzug per SEPA-Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte müssen Sie für Kontodeckung sorgen, sonst dürfen wir einen anderen Zahlungsweg verlangen und Bankgebühren in Rechnung stellen.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Ist ein späterer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein angegeben, ist der Beitrag nach Ablauf der 14 Tage unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten auch ohne Mahnung in Verzug, außer die verspätete Zahlung ist unverschuldet. Wir können Ihnen in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Zahlen Sie danach nicht, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz und wir können den Vertrag fristlos kündigen.
Wie wirkt sich die Zahlweise auf die Versicherungsperiode aus?
Die Versicherungsperiode entspricht der Zahlweise: einen Monat bei Monatsbeiträgen, ein Vierteljahr bei Vierteljahresbeiträgen, ein Halbjahr bei Halbjahresbeiträgen und ein Jahr bei Jahresbeiträgen. Bei einem Einmalbeitrag ist es die vereinbarte Vertragsdauer, höchstens jedoch ein Jahr.
Was gilt, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Bei fehlender Kontodeckung oder einer zurückgegebenen Lastschrift dürfen wir für offene und künftige Beiträge die Zahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges verlangen. Dazu sind Sie erst nach einer Aufforderung in Textform verpflichtet. Bankgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023