Wer bei der Barmenia / Adcuri Hausratversicherung einen Schaden vorsätzlich verursacht oder nach dem Schadenfall arglistig über Tatsachen zur Entschädigung täuscht, verliert seinen Anspruch – der Versicherer ist dann von der Entschädigungspflicht frei. Bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden wird dagegen weder der Einwand erhoben noch die Leistung gekürzt, und ein rechtskräftiges Strafurteil oder Strafbefehl gilt als Beweis für Vorsatz oder Täuschung.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen, so verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig festgestellt, so gelten die genannten Voraussetzungen als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Schaden absichtlich verursachen, zahlt der Versicherer nicht. Verursachen Sie den Schaden dagegen grob fahrlässig, verzichtet der Versicherer darauf, sich darauf zu berufen, und kürzt die Leistung nicht. Wer nach dem Schadenfall arglistig über wichtige Tatsachen zur Höhe oder zum Grund der Entschädigung täuscht oder dies versucht, verliert ebenfalls seinen Anspruch. Ein rechtskräftiges Strafurteil oder ein Strafbefehl gilt dabei als Nachweis für Vorsatz oder Täuschung.
Häufige Fragen
Zahlt der Versicherer, wenn ich den Schaden absichtlich verursacht habe?
Nein. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was passiert, wenn ich den Schaden nur grob fahrlässig verursacht habe?
In diesem Fall verzichtet der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung und auf eine Leistungskürzung.
Welche Folgen hat es, wenn ich beim Schaden falsche Angaben mache?
Wer den Versicherer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, verliert den Anspruch – der Versicherer ist dann von der Entschädigungspflicht frei.
Wie wird Vorsatz oder Täuschung nachgewiesen?
Ist die vorsätzliche Herbeiführung, die Täuschung oder der Täuschungsversuch in einem rechtskräftigen Strafurteil oder Strafbefehl festgestellt, gilt dies als bewiesen; bei der Täuschung wegen Betruges oder Betrugsversuches.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023