Wer bei der Barmenia / Adcuri Hausratversicherung einen Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließt, bleibt allein berechtigt, die Rechte aus dem Vertrag auszuüben – auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung die Zustimmung des Versicherten nachweisen lassen, und bei Kenntnis und Verhalten kommt es je nach Konstellation auch auf den Versicherten an.
Rechte aus dem Vertrag
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen zu und nicht auch dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder es ihm nicht möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und uns nicht darüber informiert haben.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Versicherung für fremde Rechnung schließen Sie den Vertrag im eigenen Namen ab, obwohl das Interesse einer anderen Person (des Versicherten) geschützt ist. Die Rechte aus dem Vertrag dürfen allein Sie ausüben, nicht der Versicherte – selbst wenn dieser den Versicherungsschein hat. Vor einer Zahlung kann der Versicherer die Zustimmung des Versicherten verlangen. Ob es bei rechtlich bedeutsamen Fragen auf die Kenntnis des Versicherten ankommt, hängt davon ab, wie und mit welchem Wissen der Vertrag zustande gekommen ist.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus einer Versicherung für fremde Rechnung ausüben?
Die Ausübung der Rechte steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten – auch dann nicht, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Braucht der Versicherer für die Auszahlung die Zustimmung des Versicherten?
Ja, der Versicherer kann vor der Zahlung der Entschädigung den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung erteilt hat. Der Versicherte selbst kann die Zahlung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.
Spielt die Kenntnis des Versicherten immer eine Rolle?
Nein. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen geschlossen wurde oder es ihm nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Sie kommt jedoch darauf an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer darüber nicht informiert haben.
Wann muss ich mir das Verhalten des Versicherten zurechnen lassen?
Wenn der Vertrag Ihre Interessen und die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023