Mit der Barmenia-Leistungs-Garantie in der Hausratversicherung von Barmenia / Adcuri erhalten Sie auch dann Versicherungsschutz, wenn nach diesen Bedingungen eigentlich keine Leistungspflicht besteht – vorausgesetzt, ein anderer in Deutschland zugelassener Hausratversicherer würde für den Schaden im Rahmen eines allgemein zugänglichen Tarifs zahlen und Sie weisen dies durch die Versicherungsbedingungen nach. Maßgeblich sind dann dessen Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen, während bestimmte Risiken wie All-Risk-Deckungen, zusätzliche Naturgefahren, einfacher Fahrraddiebstahl oder Vermögensschäden ausgeschlossen bleiben.
Tritt ein Schadensfall ein, für den wir nach diesen Versicherungsbedingungen nicht zur Leistung verpflichtet sind, erhalten Sie durch die Barmenia-Leistungs-Garantie dennoch Versicherungsschutz aus dieser Hausratversicherung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein anderer in Deutschland zum Betrieb der Hausratversicherung zugelassener Versicherer würde zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen eines allgemein zugänglichen Hausrattarifes für den eingetretenen Schaden eine Entschädigungsleistung zahlen. Dabei darf es sich nicht um beitragspflichtige Leistungserweiterungen handeln.
- Sie weisen dies durch Vorlage der Versicherungsbedingungen nach.
Bei der Entschädigungsberechnung wird die bei dem anderen Versicherer geltende Entschädigungsgrenze (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssumme) und/oder Selbstbeteiligung zu Grunde gelegt.
Gilt in der Hausratversicherung des anderen Versicherers für einen Schadensfall, für den auch die Barmenia nach diesen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz bietet:
- eine höhere Entschädigungsgrenze als bei der Barmenia (als Leistungsgrenze innerhalb der für den Vertrag vereinbarten Versicherungssumme), so wird bei der Entschädigungsberechnung die höhere Entschädigungsgrenze des anderen Versicherers zu Grunde gelegt;
- eine geringere Selbstbeteiligung als bei der Barmenia, so wird bei der Entschädigungsberechnung die geringere Selbstbeteiligung des anderen Versicherers berücksichtigt.
Von dieser Leistungsgarantie sind ausgeschlossen:
- Schäden, die Sie oder eine Person, deren Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen (Repräsentant), vorsätzlich verursachen;
- Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen:
- auf Basis von All-Risk-Deckungen und der Versicherung sogenannter „unbenannter Gefahren";
- die bei der Barmenia nur gegen zusätzlichen Beitrag bzw. nur in einem separaten Versicherungsvertrag versicherbar sind, wie zum Beispiel die Versicherung von weiteren Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch; Hausrat in weiteren Wohnungen wie Zweit-/Ferienwohnung, Ferienhaus etc.; Glasbruch;
- der Gefahren der Elektronikversicherung: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion; Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel; Zerreißen infolge Fliehkraft; Überdruck oder Unterdruck; Wasser, Feuchtigkeit; Sturm, Frost oder Eisgang, oder Überschwemmung;
- berufliche und gewerbliche Risiken;
- einfacher Fahrraddiebstahl;
- Vermögensschäden (zum Beispiel Verlust von Buchgeld, digitalen Zahlungsmitteln und Vermögenswerten wie Kryptowährung) sowie immaterielle Schäden (zum Beispiel Leistungen nach einem Schadensfall für erlittene physische/psychische Folgen bei einer betroffenen Person);
- Assistanceleistungen, versicherungsfremde Leistungen sowie von dem Vorversicherer extern zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistungen.
Ein vorgenannter Ausschluss der Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt dann nicht, wenn ein Schaden – für den die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach den vorgenannten Regelungen eigentlich ausgeschlossen wäre – bereits im Rahmen dieses Barmenia-Vertrages zu einer niedrigeren Entschädigungsgrenze oder einem höheren Selbstbehalt mitversichert ist. In einem derartigen Fall wird bei der Entschädigungsberechnung die höhere Entschädigungsgrenze oder die geringere Selbstbeteiligung nach den Bedingungen des anderen Versicherers zu Grunde gelegt.
Versicherungssumme/Selbstbeteiligung
Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen der Barmenia-Leistungs-Garantie ist die für diesen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Ist für diesen Vertrag eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Die Barmenia-Leistungs-Garantie sorgt dafür, dass Sie auch für Schäden Versicherungsschutz erhalten können, die nach diesen Bedingungen eigentlich nicht abgedeckt wären. Voraussetzung ist, dass ein anderer, in Deutschland zugelassener Hausratversicherer im Rahmen eines allgemein zugänglichen Tarifs für den Schaden zahlen würde und Sie das mit dessen Versicherungsbedingungen nachweisen. Für die Berechnung gelten dann die günstigeren Werte des anderen Versicherers, also dessen höhere Entschädigungsgrenze oder geringere Selbstbeteiligung. Bestimmte Bereiche, etwa All-Risk-Deckungen, zusätzliche Naturgefahren, vorsätzliche Schäden, einfacher Fahrraddiebstahl oder Vermögensschäden, sind von der Garantie ausgenommen.
Häufige Fragen
Wann greift die Barmenia-Leistungs-Garantie überhaupt?
Sie greift, wenn nach diesen Versicherungsbedingungen keine Leistungspflicht besteht, aber ein anderer in Deutschland zugelassener Hausratversicherer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen eines allgemein zugänglichen Hausrattarifes (ohne beitragspflichtige Leistungserweiterungen) für den Schaden zahlen würde. Zusätzlich müssen Sie dies durch Vorlage der Versicherungsbedingungen nachweisen.
Welche Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen gelten bei der Berechnung?
Zugrunde gelegt werden die beim anderen Versicherer geltende Entschädigungsgrenze und/oder Selbstbeteiligung. Bietet auch die Barmenia Schutz, gilt bei höherer Grenze des anderen Versicherers dessen höhere Grenze und bei geringerer Selbstbeteiligung dessen geringere Selbstbeteiligung.
Welche Schäden sind von der Leistungsgarantie ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem vorsätzlich verursachte Schäden, All-Risk-Deckungen und unbenannte Gefahren, nur gegen Zusatzbeitrag versicherbare Erweiterungen wie weitere Naturgefahren, weitere Wohnungen oder Glasbruch, Gefahren der Elektronikversicherung, berufliche und gewerbliche Risiken, einfacher Fahrraddiebstahl, Vermögens- und immaterielle Schäden sowie Assistanceleistungen und extern zugekaufte Leistungen.
Wie hoch ist die maximale Leistung im Rahmen dieser Garantie?
Die Höchstersatzleistung ist die für diesen Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. Ist eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2023