In der Adcuri Hausratversicherung greift eine Embargobestimmung: Versicherungsschutz besteht nur, soweit ihm keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Erfahren Sie, wann dies auch für Sanktionen der USA gilt.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Klausel stellt sicher, dass der Versicherungsschutz nur so lange und so weit gilt, wie ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos im Weg stehen. Maßgeblich sind dabei die Bestimmungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Sanktionen der USA werden ebenfalls berücksichtigt, allerdings nur dann, wenn europäische oder deutsche Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was regelt die Embargobestimmung in der Adcuri Hausratversicherung?
Sie legt fest, dass Versicherungsschutz nur besteht, soweit und solange dem keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gelten auch Sanktionen der USA?
Ja, die Bestimmung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Hebt die Embargobestimmung die übrigen Vertragsbestimmungen auf?
Nein, sie gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen. Der Versicherungsschutz besteht nur insoweit, als ihm keine anwendbaren Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland sowie – nachrangig – der Vereinigten Staaten von Amerika.