In der Adcuri Hausratversicherung gilt der Vertrag für den im Versicherungsschein vermerkten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um jeweils ein Jahr. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten und wann der Vertrag durch Wegfall des versicherten Interesses oder den Tod des Versicherungsnehmers endet.
Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr:
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen:
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Für die Hausratversicherung gilt: Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrats.
Dazu zählt auch:
- a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung
- b) die Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Ende bei Tod des Versicherungsnehmers:
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft für den Zeitraum, der auf dem Versicherungsschein steht. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch Jahr für Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Bei sehr kurzen Verträgen endet die Absicherung von selbst. Wird der versicherte Hausrat dauerhaft aufgelöst – etwa beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung – oder verstirbt der Versicherungsnehmer, kann der Vertrag entsprechend enden. Ein einfacher Wohnungswechsel zählt dagegen nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag gilt für den Zeitraum, der auf dem Versicherungsschein vermerkt ist.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei mehrjährigen Verträgen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Gilt ein Umzug als Wegfall des versicherten Interesses?
Nein. Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Was passiert beim Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch 2 Monate nach dem Tod, wenn nicht bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.