Bei der Adcuri Hausratversicherung entfällt die Leistung, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, arglistig täuscht oder Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt. Erfahren Sie, wann der Versicherer auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet und welche Rolle Repräsentanten dabei spielen.
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles:
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Für die Hausratversicherung gilt:
- Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles.
- Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles:
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
Repräsentanten:
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden absichtlich verursacht, erhält keine Entschädigung. Bei grober Fahrlässigkeit verzichtet der Versicherer in der Hausratversicherung grundsätzlich darauf, die Leistung zu kürzen – dieser Verzicht entfällt jedoch, wenn Pflichten (Obliegenheiten) grob fahrlässig verletzt wurden. Wer nach einem Schaden versucht zu täuschen, verliert seinen Anspruch. Auch das Verhalten von Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Häufige Fragen
Zahlt die Adcuri Hausratversicherung bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden?
Nein. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Was gilt bei grober Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung?
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. Dieser Verzicht gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Was passiert bei einer arglistigen Täuschung nach dem Schaden?
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Muss ich für das Verhalten meiner Repräsentanten einstehen?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.