Bei der Adcuri Hausratversicherung geht der Versicherungsschutz beim Umzug auf die neue Wohnung über – während des Wohnungswechsels sind sogar beide Wohnungen abgesichert. Erfahren Sie, welche Fristen bei Doppelwohnsitz oder Umzug ins Ausland gelten und warum der Wohnungswechsel rechtzeitig anzuzeigen ist.
Umzug in eine neue Wohnung:
- Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.
- Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
- Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Mehrere Wohnungen:
- Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über.
- Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Umzug ins Ausland:
- Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Anzeige der neuen Wohnung:
- Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden.
- Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben.
- Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem Versicherer mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind.
- Die Anzeige muss in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax, Brief) erfolgen.
- Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, zieht Ihr Hausratschutz in der Regel mit in die neue Wohnung. Damit in der Übergangsphase nichts ungeschützt bleibt, sind während des Umzugs beide Wohnungen abgesichert. Wichtig ist, dass Sie den Umzug rechtzeitig melden und Angaben wie die neue Wohnfläche machen, damit der Schutz zur neuen Situation passt und keine Unterversicherung entsteht.
Häufige Fragen
Bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. In der bisherigen Wohnung erlischt der Schutz spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Was gilt bei einem Doppelwohnsitz?
Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bisherige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
Geht der Schutz auch bei einem Umzug ins Ausland über?
Nein. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. In der bisherigen Wohnung erlischt der Schutz spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.
Wie und wann muss ich den Wohnungswechsel melden?
Der Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn in Textform (zum Beispiel E-Mail, Telefax, Brief) angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben.
Wann kann eine Unterversicherung entstehen?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.