In der Hausratversicherung der Adcuri Versicherung trägt jede Partei die Kosten ihres eigenen Sachverständigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten des Obmanns übernehmen beide Parteien je zur Hälfte – die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bleiben durch das Sachverständigenverfahren unberührt.
In der Hausratversicherung der Adcuri Versicherung trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Obliegenheiten:
Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Sachverständigenverfahren, kümmert sich grundsätzlich jede Seite selbst um die Kosten des von ihr benannten Sachverständigen. Wird zusätzlich ein Obmann hinzugezogen, teilen sich beide Parteien dessen Kosten gleichmäßig. Wichtig zu wissen: Das Verfahren ändert nichts an den Pflichten, die der Versicherungsnehmer ohnehin zu erfüllen hat.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten des eigenen Sachverständigen?
Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen selbst, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wer übernimmt die Kosten des Obmanns?
Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Wirkt sich das Sachverständigenverfahren auf meine Obliegenheiten aus?
Nein. Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt.
Kann von der Kostenregelung abgewichen werden?
Ja, jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen selbst, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.