Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung übernimmt Reparaturkosten, die entstehen, wenn Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten beseitigt werden müssen – vorausgesetzt, der Schaden ist in einer gemieteten oder im Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden.
Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung deckt Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden repariert werden müssen an:
- Bodenbelägen
- Innenanstrichen
- Tapeten
Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch Leitungswasser etwa der Fußbodenbelag, die Wandfarbe oder die Tapete beschädigt wird, kann die Hausratversicherung die Kosten für die Reparatur übernehmen. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine gemietete Wohnung oder um eine Wohnung in Ihrem Sondereigentum handelt.
Häufige Fragen
Welche Reparaturkosten bei Leitungswasserschäden sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Kosten für die Reparatur von Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten, die durch Leitungswasserschäden beschädigt wurden.
Welche Voraussetzung muss für die Kostenübernahme erfüllt sein?
Der Schaden muss in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden sein.
Gilt der Schutz auch bei Schäden an Tapeten?
Ja, Reparaturkosten für durch Leitungswasser beschädigte Tapeten sind ebenfalls erfasst.
Sind auch Innenanstriche abgedeckt?
Ja, auch die Reparaturkosten für Innenanstriche nach Leitungswasserschäden sind eingeschlossen.