In der Adcuri Hausratversicherung liegt eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung unter anderem dann vor, wenn sich abgefragte Umstände ändern, die Wohnung länger unbewohnt bleibt oder vereinbarte Sicherungen entfernt werden. Welche Situationen dazuzählen, lesen Sie hier im Überblick.
In der Adcuri Hausratversicherung kann eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
- Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als die vereinbarte oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung zum Beispiel dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Was bedeutet das konkret?
Eine Gefahrenerhöhung liegt vor, wenn sich nach Vertragsabschluss etwas an Ihrer Wohnsituation ändert und dadurch das Risiko für einen Schaden steigt. Betroffen sind vor allem Umstände, nach denen im Antrag gefragt wurde, sowie ein längerer Leerstand der Wohnung oder der Wegfall vereinbarter Sicherungen. Solche Veränderungen sollten Sie dem Versicherer melden.
Häufige Fragen
Was ist eine anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung?
Das ist eine Änderung nach Vertragsschluss, durch die das versicherte Risiko steigt – etwa wenn sich ein im Antrag abgefragter Umstand ändert, die Wohnung länger unbewohnt bleibt oder vereinbarte Sicherungen wegfallen.
Wann gilt eine unbewohnte Wohnung als Gefahrenerhöhung?
Wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als die vereinbarte oder für den Einzelfall vereinbarte längere Frist unbewohnt bleibt und zudem nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert ist.
Wann gilt eine Wohnung als beaufsichtigt?
Eine Wohnung ist zum Beispiel dann beaufsichtigt, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Spielt ein Wohnungswechsel eine Rolle?
Ja. Eine Gefahrenerhöhung kann vorliegen, wenn sich anlässlich eines Wohnungswechsels ein im Antrag abgefragter Umstand ändert oder wenn vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder nicht gebrauchsfähig sind.