Die Adcuri Hausratversicherung ersetzt eine Vielzahl von Kosten, die nach einem Versicherungsfall erforderlich und tatsächlich angefallen sind – von Aufräumungs- und Hotelkosten über Schlossänderungen bis hin zu Rückreisekosten aus dem Urlaub und Schäden am Tiefkühlgut nach einem Stromausfall.
Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Hotelkosten
- Transport- und Lagerkosten
- Schlossänderungskosten
- Bewachungskosten
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
- Kosten für provisorische Maßnahmen
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
- Schäden am Tiefkühlgut wegen öffentlichen Stromausfalls
- Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Schaden am Hausrat können nach einem Versicherungsfall auch zahlreiche Folgekosten entstehen. Die Adcuri Hausratversicherung übernimmt hierfür eine Reihe von Zusatzleistungen – etwa wenn Sie vorübergehend im Hotel unterkommen müssen, Schlösser austauschen lassen oder Ihren Urlaub abbrechen müssen. Voraussetzung ist, dass diese Kosten durch den Versicherungsfall erforderlich wurden und tatsächlich angefallen sind.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die Adcuri Hausratversicherung?
Übernommen werden unter anderem Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungskosten, Bewachungskosten, Reparaturkosten für Gebäude- und Leitungswasserschäden sowie Kosten für provisorische Maßnahmen.
Sind Hotelkosten nach einem Schaden mitversichert?
Ja, Hotelkosten zählen zu den versicherten Kosten, sofern sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
Werden Rückreisekosten aus dem Urlaub erstattet?
Ja, Rückreisekosten aus dem Urlaub gehören zu den erstattungsfähigen Kosten, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
Sind Schäden am Tiefkühlgut nach einem Stromausfall versichert?
Ja, Schäden am Tiefkühlgut wegen eines öffentlichen Stromausfalls zählen zu den versicherten Kosten.
Welche Voraussetzung gilt für die Kostenübernahme?
Die Kosten müssen infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sein.