Bei der Adcuri Hausratversicherung legt der Versicherungsvertrag fest, welchen Anteil der Entschädigung der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall als Selbstbeteiligung selbst trägt und wie eine Entschädigungsgrenze die Leistung nach oben begrenzt – beide Werte lassen sich individuell vereinbaren und können je nach versicherter Gefahr unterschiedlich ausfallen.
Im Versicherungsvertrag ist festgelegt, dass die Selbstbeteiligung der Betrag ist, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall als Anteil der Entschädigung selbst zu tragen hat.
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Individuelle Vereinbarung:
- Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.
- Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil an der Entschädigung, den man im Schadensfall selbst übernimmt. Die Entschädigungsgrenze ist dagegen der Höchstbetrag, den die Versicherung pro Versicherungsfall auszahlt. Wie hoch beide Werte sind, wird individuell im Vertrag festgehalten und kann sich je nach abgesicherter Gefahr und Leistung unterscheiden.
Häufige Fragen
Was ist die Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall als Anteil der Entschädigung selbst zu tragen hat.
Was bewirkt eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Können Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze individuell vereinbart werden?
Ja. Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden.
Sind die Werte für alle Gefahren gleich?
Nein. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.