Die Adcuri Hausratversicherung schließt bei Naturgefahren bestimmte Schäden aus – etwa durch Sturmflut, Grundwasser, Trockenheit oder Regen und Schnee durch offene Fenster. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich nicht versichert. Welche Ausnahmen dennoch gelten, erfahren Sie hier.
Nicht versichert sind Schäden, die ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen entstehen – es sei denn, es sind im Folgenden solche genannt.
Nicht versicherte Naturgefahren-Ursachen:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm, Hagel oder eine versicherte weitere Naturgefahr entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind außerdem Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) und Markisen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede witterungsbedingte Beschädigung Ihres Hausrats ist automatisch abgedeckt. Bestimmte Ursachen wie Sturmflut, Grundwasser oder Trockenheit bleiben ausgeschlossen. Auch Schäden durch Regen oder Schnee, die durch offen gelassene Fenster oder Türen ins Haus gelangen, sind grundsätzlich nicht versichert – anders sieht es aus, wenn eine versicherte Naturgefahr diese Öffnung erst verursacht hat. Ebenso spielt es eine Rolle, ob sich die betroffenen Sachen innerhalb eines bezugsfertigen Gebäudes befinden.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Sturmflut versichert?
Nein. Schäden durch Sturmflut sind bei den Naturgefahren nicht versichert.
Sind Schäden durch Regen oder Schnee durch offene Fenster gedeckt?
Grundsätzlich nicht. Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Öffnungen durch Sturm, Hagel oder eine versicherte weitere Naturgefahr entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Sachen außerhalb von Gebäuden mitversichert?
Schäden an Sachen außerhalb von Gebäuden sind nicht versichert. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Stecker-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) und Markisen.
Gilt der Schutz auch für nicht bezugsfertige Gebäude?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Sind Schäden durch Grundwasser abgedeckt?
Schäden durch Grundwasser sind nicht versichert, soweit das Grundwasser nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.