Bei einem Raub bietet die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung Schutz für entwendete Sachen – etwa wenn ein Täter Gewalt anwendet, eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht oder die Widerstandskraft des Versicherungsnehmers durch einen Unfall ausgeschaltet ist. Erfahren Sie, wann Raub im Sinne der Bedingungen vorliegt und welche Sachen ausgenommen sind.
Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
Anwendung von Gewalt
- Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
- Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
- Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht.
- Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts verübt werden.
- Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.
Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
- Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war.
- Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben.
- Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache (Beispiele: Ohnmacht, Herzinfarkt) entstanden sein.
Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind nicht versichert. Geschieht dies allerdings innerhalb des Versicherungsorts, an dem die Tathandlungen verübt werden, sind diese Sachen versichert.
Was bedeutet das konkret?
Von Raub spricht man, wenn Ihnen versicherte Sachen mit Gewalt, unter der Drohung einer Gewalttat oder in einem Moment weggenommen werden, in dem Sie sich – etwa wegen einer Ohnmacht – nicht wehren können. Ein einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl ohne überwundenen Widerstand fällt nicht darunter. Auch Personen, die mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung sind, werden Ihnen gleichgestellt.
Häufige Fragen
Ist ein Trickdiebstahl als Raub versichert?
Nein. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden. Ein einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl gilt daher nicht als Raub.
Gilt Raub auch, wenn ich bewusstlos war?
Ja. Werden Ihnen Sachen weggenommen, weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war, liegt Raub vor. Voraussetzung ist eine Beeinträchtigung des körperlichen Zustands, die unmittelbar vor der Wegnahme bestand und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache – zum Beispiel Ohnmacht oder Herzinfarkt – entstanden ist.
Sind Sachen versichert, die ich auf Verlangen des Täters heranschaffe?
Grundsätzlich sind solche Sachen nicht versichert. Versichert sind sie nur dann, wenn dies innerhalb des Versicherungsorts geschieht, an dem die Tathandlungen verübt werden.
Sind auch andere Personen in der Wohnung geschützt?
Ja. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Welcher Versicherungsort zählt bei einer Gewaltandrohung?
Die angedrohte Gewalttat soll innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Ort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.