Wer bei der Adcuri Hausratversicherung Wäsche und Kleidung zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen aufhängt, ist bei einem Diebstahl abgesichert – erfahren Sie, in welcher Höhe entschädigt wird und wo die Grenzen liegen.
Die Hausratversicherung schützt bei Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
- Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
- Außenversicherungsschutz besteht nicht.
Was bedeutet das konkret?
Hängt Ihre Wäsche oder Kleidung zum Trocknen oder Lüften draußen auf dem Grundstück oder in gemeinsam genutzten Räumen und wird gestohlen, greift der Versicherungsschutz. Erstattet wird dabei bis zu dem Betrag, der vertraglich vereinbart wurde. Ein Schutz außerhalb des Versicherungsgrundstücks im Rahmen der Außenversicherung ist hier nicht enthalten.
Häufige Fragen
Ist der Diebstahl von aufgehängter Wäsche versichert?
Ja. Wäsche und Kleidung, die zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen aufgehängt ist, sind bei Diebstahl versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Gilt der Schutz auch außerhalb des Versicherungsgrundstücks?
Nein. Außenversicherungsschutz besteht nicht.
Wo muss die Wäsche sein, damit der Schutz greift?
Die Wäsche und Kleidung muss sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.