Die Außenversicherung der Adcuri Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut auch außerhalb der eigenen Wohnung – weltweit und vorübergehend. Erfahren Sie, welche Sachen versichert sind, welche Regeln bei Ausbildung und Freiwilligendiensten gelten und was bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren zu beachten ist.
Unter der Außenversicherung versteht man, dass außerhalb des Versicherungsorts für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen besteht:
- Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten:
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (Beispiele: Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Einbruchdiebstahl:
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen erfüllt sein.
Raub:
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Naturgefahren:
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen:
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung sorgt dafür, dass Ihr Hausrat nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs geschützt ist, wenn er sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet. Sie gilt weltweit für Ihre eigenen Sachen und die Ihrer Mitbewohner. Besondere Regeln greifen unter anderem bei Ausbildung und Freiwilligendiensten sowie bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wie lange gelten Sachen als vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts?
Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Besteht während einer Ausbildung oder einem Freiwilligendienst Versicherungsschutz?
Ja. Bei längerem Aufenthalt außerhalb der Wohnung besteht Versicherungsschutz während der Ausbildung, eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst). Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Sind Schäden durch Naturgefahren in der Außenversicherung abgedeckt?
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Was gilt bei Raub in der Außenversicherung?
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Schutz nur, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Das gilt auch für Raub an Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Gelten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen auch in der Außenversicherung?
Ja, es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen.