Die Adcuri Hausratversicherung leistet beim Diebstahl von Gartenmöbeln, die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden. Erfahren Sie, welcher Betrag je Versicherungsfall erstattet wird und warum kein Außenversicherungsschutz besteht.
In der Adcuri Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Gartenmöbeln, die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt. Außenversicherungsschutz besteht nicht.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre Gartenmöbel auf dem versicherten Grundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen gestohlen, greift der Versicherungsschutz. Erstattet wird dabei der vereinbarte Betrag pro Versicherungsfall. Außerhalb des Versicherungsgrundstücks – also im Rahmen einer Außenversicherung – ist der Diebstahl von Gartenmöbeln nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Gartenmöbel gegen Diebstahl versichert?
Ja. Es besteht Versicherungsschutz für den Diebstahl von Gartenmöbeln, die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.
Wie viel wird je Versicherungsfall entschädigt?
Je Versicherungsfall wird der vereinbarte Betrag entschädigt.
Besteht Außenversicherungsschutz für Gartenmöbel?
Nein. Für den Diebstahl von Gartenmöbeln besteht kein Außenversicherungsschutz.
Wo müssen sich die Gartenmöbel befinden, damit sie versichert sind?
Die Gartenmöbel müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden.