Die Adcuri Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Schneedruck, das Abrutschen von Dachlawinen sowie durch Lawinen an Berghängen. Auch das Eindringen von Schnee oder Schmelzwasser durch Öffnungen, die durch Schneedruck entstanden sind, ist mitversichert.
Schneedruck:
In der Adcuri Hausratversicherung gilt Versicherungsschutz bei Schneedruck. Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern (Dachlawine).
Versichert sind auch Schäden durch Eindringen von Schnee oder Schmelzwasser durch Öffnungen, wenn diese Öffnungen durch Schneedruck entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Lawinen:
Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung schützt bei Schäden durch Lawinen.
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen einschließlich der bei ihrem Niedergang verursachten Druckwelle.
Was bedeutet das konkret?
Lastet zu viel Schnee oder Eis auf dem Gebäude, kann dies Schäden verursachen – zum Beispiel wenn Schnee vom Dach abrutscht oder durch das Gewicht Öffnungen entstehen, durch die Schnee oder Schmelzwasser eindringt. Auch abgehende Schnee- oder Eismassen an Berghängen samt ihrer Druckwelle sind erfasst. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Was gilt als Schneedruck?
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern (Dachlawine) gilt als Schneedruck.
Sind Schäden durch eindringenden Schnee oder Schmelzwasser versichert?
Ja. Versichert sind Schäden durch Eindringen von Schnee oder Schmelzwasser durch Öffnungen, wenn diese Öffnungen durch Schneedruck entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Lawinen mitversichert?
Ja. Die Hausratversicherung der Adcuri Versicherung schützt bei Schäden durch Lawinen. Das sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen, einschließlich der bei ihrem Niedergang verursachten Druckwelle.
Ist eine Dachlawine vom Schutz umfasst?
Ja. Das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern (Dachlawine) gilt als Schneedruck und ist damit versichert.