Die Adcuri Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz bei Überschwemmung, also der Überflutung von Grund und Boden mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser. Wann Witterungsniederschläge, ausufernde Gewässer oder austretendes Grundwasser als Ursache abgedeckt sind, erfahren Sie hier.
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden, auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Dies gilt auch, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden.
Dies gilt nur, wenn folgende Ursachen die Überflutung verursacht haben:
- Witterungsniederschläge (Adcuri-Elementarschadenversicherung I und II),
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern (Adcuri-Elementarschadenversicherung II) oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.
Was bedeutet das konkret?
Wenn große Wassermengen den Boden rund um Ihr Gebäude überfluten, kann dies als Überschwemmung gelten. Auch überflutete Nachbarflächen, Straßen oder Wege direkt am Gebäude können dazu zählen. Entscheidend ist, dass die Überflutung durch eine der genannten Ursachen ausgelöst wurde – abhängig davon, welche Stufe der Elementarschadenversicherung vereinbart ist.
Häufige Fragen
Was gilt bei der Adcuri Hausratversicherung als Überschwemmung?
Als Überschwemmung gilt die Überflutung von Grund und Boden, auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Zählen auch überflutete Straßen und Wege dazu?
Ja, es gilt auch, wenn unmittelbar angrenzende Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwege überflutet werden.
Welche Ursachen einer Überflutung sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Witterungsniederschläge (Adcuri-Elementarschadenversicherung I und II), eine Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern (Adcuri-Elementarschadenversicherung II) sowie ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.
Worin unterscheiden sich Elementarschadenversicherung I und II?
Witterungsniederschläge sind in der Adcuri-Elementarschadenversicherung I und II abgedeckt, während die Ausuferung von oberirdischen Gewässern nur in der Adcuri-Elementarschadenversicherung II genannt ist.