In der Adcuri Gebäudeversicherung schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten – erfahren Sie, wem die Rechte aus dem Vertrag zustehen, wie die Entschädigung ausgezahlt wird und wann Kenntnis und Verhalten des Versicherten zählen.
1) Rechte aus dem Vertrag
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
3) Kenntnis und Verhalten
- Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
- Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
- Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Versicherung für fremde Rechnung schließt eine Person den Vertrag ab, während der Schutz einem anderen zugutekommt. Wer den Vertrag abgeschlossen hat, entscheidet über die Rechte daraus – auch über die Auszahlung einer Entschädigung. Der Versicherte, dessen Interesse geschützt wird, kann diese Leistung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers geltend machen. In bestimmten Fällen wird zudem berücksichtigt, was der Versicherte weiß und wie er sich verhält.
Häufige Fragen
Wem stehen die Rechte aus dem Vertrag zu?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu und nicht auch dem Versicherten. Das gilt selbst dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte die Entschädigung selbst verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Der Versicherer kann vor Zahlung an den Versicherungsnehmer zudem den Nachweis der Zustimmung des Versicherten verlangen.
Wird die Kenntnis des Versicherten berücksichtigt?
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers rechtlich von Bedeutung sind, werden auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten berücksichtigt. Umfasst der Vertrag Interessen beider, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse Verhalten und Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte sein Repräsentant ist.
Wann kommt es nicht auf die Kenntnis des Versicherten an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Versicherungsnehmer nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Wann kommt es doch auf die Kenntnis des Versicherten an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.