Die Gebäudeversicherung der Adcuri Versicherung leistet bei Bruchschäden innerhalb von Gebäuden – etwa frostbedingten und sonstigen Rohrbrüchen an der Wasserversorgung, an Heizungs- und Klimaanlagen, an Lösch- oder Berieselungsanlagen sowie an Installationen wie Armaturen, Heizkörpern und Boilern. Erfahren Sie hier, was genau versichert ist und welche Grenzen gelten.
Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen (Beispiele: Schläuche von Wasch- oder Spülmaschinen);
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- von Schwimmbecken.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Zusätzlich sind Bruchschäden an Bad- und Duschabdichtungen mitversichert, wenn diese ursächlich für einen versicherten Nässeschaden sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Beispiele: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuchen;
- Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung greift, wenn Rohre oder Installationen im Gebäude durch Frost oder aus anderen Gründen brechen. Dazu zählen zum Beispiel Wasserleitungen, Heizungs- und Klimaanlagen sowie Armaturen und Heizkörper. Der geschützte Bereich reicht über den gesamten Baukörper einschließlich der Bodenplatte, während Leitungen unterhalb der Bodenplatte grundsätzlich nicht mitversichert sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Rohrbrüche sind innerhalb des Gebäudes versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) sowie an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen und Schwimmbecken. Voraussetzung ist, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Sind Bruchschäden an Bad- und Duschabdichtungen mitversichert?
Ja, Bruchschäden an Bad- und Duschabdichtungen sind zusätzlich mitversichert, wenn diese ursächlich für einen versicherten Nässeschaden sind.
Welche Installationen sind bei frostbedingten Bruchschäden versichert?
Versichert sind frostbedingte Bruchschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) samt Anschlussschläuchen sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Gelten Solarheizungsrohre auf dem Dach als versichert?
Ja, Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.