Die Gebäudeversicherung der Adcuri Versicherung entschädigt für versicherte Sachen, die durch bestimmte Gefahren wie Brand, Leitungswasser sowie Naturgefahren zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erfahren Sie, welche Gefahrengruppen abgesichert sind und wie sie sich kombinieren lassen.
Die Gebäudeversicherung entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung;
- Leitungswasser;
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Naturgefahren (Elementargefahren):
- Sturm, Hagel;
- die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Jede der Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden. Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) können ausschließlich in Verbindung mit der Gefahr Sturm, Hagel versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung greift, wenn versicherte Sachen durch eine der genannten Gefahren beschädigt oder zerstört werden oder in deren Folge abhandenkommen. Die Absicherung ist in Gruppen gegliedert, die Sie flexibel wählen können. Die zusätzlichen Naturgefahren lassen sich dabei nur zusammen mit dem Schutz gegen Sturm und Hagel absichern.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Gebäudeversicherung versichert?
Versichert sind Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung, Leitungswasser sowie die Naturgefahren (Elementargefahren) Sturm und Hagel und weitere Naturgefahren.
Welche weiteren Naturgefahren zählen dazu?
Zu den weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Kann ich die Gefahrengruppen einzeln versichern?
Ja, jede der Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden.
Kann ich die weiteren Naturgefahren einzeln absichern?
Nein, weitere Naturgefahren (Elementargefahren) können ausschließlich in Verbindung mit der Gefahr Sturm, Hagel versichert werden.
Wann wird eine Entschädigung geleistet?
Entschädigt wird für versicherte Sachen, die durch eines der versicherten Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.