Bei der Adcuri Gebäudeversicherung sind Leitungswasserschäden abgesichert, wenn Wasser bestimmungswidrig etwa aus Rohren der Wasserversorgung, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, Aquarien, Wasserbetten, Whirlpools oder fest eingelassenen Schwimmbecken austritt – auch Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf zählen dazu.
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren oder Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- Aquarien, Wasserbetten oder Whirlpools;
- Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind (keine Aufstellpools).
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt greift der Schutz, wenn Wasser irgendwo unbeabsichtigt aus dem Leitungssystem oder aus damit verbundenen Anlagen und Behältern entweicht. Dazu zählen zum Beispiel Wasserrohre und Schläuche, Heizungs- und Klimaanlagen, Lösch- und Berieselungsanlagen sowie Aquarien, Wasserbetten, Whirlpools und fest eingebaute Schwimmbecken. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf werden wie Leitungswasser behandelt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt als Leitungswasser?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung und den damit verbundenen Schläuchen, aus verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, aus Aquarien, Wasserbetten oder Whirlpools sowie aus ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken ausgetreten ist.
Sind auch Aufstellpools mitversichert?
Mitversichert sind Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind. Aufstellpools sind ausdrücklich ausgenommen.
Zählen Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf als Leitungswasser?
Ja. Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf.
Gibt es Flüssigkeiten, die nicht als Leitungswasser gelten?
Ausgenommen sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.