In der Adcuri Gebäudeversicherung sind bestimmte Schäden generell vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Hier erfahren Sie, welche Ausschlüsse konkret gelten und dass diese ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen greifen.
In der Adcuri Gebäudeversicherung gibt es folgende Ausschlüsse:
1) Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
2) Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
3) Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Kernenergie
- nukleare Strahlung
- radioaktive Substanzen
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung leistet nicht für Schäden, die auf besonders schwerwiegende Großereignisse zurückgehen: kriegerische Auseinandersetzungen, Innere Unruhen sowie Ereignisse im Zusammenhang mit Kernenergie und Strahlung. Der Zusatz „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen“ bedeutet als Lesehilfe, dass diese Ausschlüsse auch dann greifen, wenn noch weitere Faktoren am Schaden beteiligt waren.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden in der Adcuri Gebäudeversicherung versichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Schäden durch Innere Unruhen abgedeckt?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Gilt der Versicherungsschutz bei Schäden durch Kernenergie?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen“?
Dieser Zusatz gilt bei allen genannten Ausschlüssen – bei Krieg, Inneren Unruhen und Kernenergie. Er ist in der Gebäudeversicherung jeweils Bestandteil des betreffenden Ausschlusses.