In der Gebäudeversicherung der Adcuri Versicherung sind bestimmte Ereignisse und Gefahren vom Versicherungsschutz ausgenommen – dazu zählen Schäden durch Erdbeben, Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern. In einigen Fällen greift der Schutz dennoch, wenn eine versicherte Gefahr die Ursache war.
In der Gebäudeversicherung der Adcuri Versicherung sind folgende Schäden nicht versichert:
- Schäden durch Erdbeben: Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden: Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern: Nicht versichert sind Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Brand entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede Gefahr ist von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Bestimmte Ereignisse – wie Erdbeben, Sengschäden oder spezielle Schäden an Motoren und elektrischen Schaltern – sind grundsätzlich ausgeschlossen. In einzelnen Fällen kann der Schutz jedoch wieder greifen, etwa wenn der Schaden auf eine versicherte Gefahr oder ein versichertes Schadenereignis nach einem Brand zurückgeht.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Erdbeben versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert – und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Sengschäden generell ausgeschlossen?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn die Sengschäden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurden.
Wie sind Schäden an Verbrennungsmotoren geregelt?
Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen sind nicht versichert. Das Gleiche gilt für Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Gibt es Ausnahmen für Motor- und Schalterschäden?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Brand entstanden sind.