Bei der Adcuri Gebäudeversicherung gelten klare Regeln für das SEPA-Lastschriftverfahren: Der Versicherungsnehmer sorgt zur Fälligkeit für ausreichende Kontodeckung, und bei fehlgeschlagenem Einzug drohen Mandatskündigung sowie Bearbeitungsgebühren. Erfahren Sie, welche Pflichten bestehen und was bei einem gescheiterten Lastschrifteinzug passiert.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Beispiele für Textform sind:
- Telefax
- Brief
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (Beispiele: E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Beiträge per Lastschrift zahlen, sollten Sie darauf achten, dass zum Fälligkeitstermin genügend Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, sofern Sie nach einer Aufforderung des Versicherers unverzüglich zahlen. Liegt das Scheitern jedoch in Ihrer Verantwortung, kann der Versicherer das Lastschriftmandat beenden – dann müssen Sie die Beiträge selbst überweisen, und mögliche Bankgebühren können Ihnen berechnet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
Die Zahlung ist auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Kann der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen?
Ja. Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen.
Muss ich Bearbeitungsgebühren bei einem fehlgeschlagenen Einzug tragen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Was gilt nach einer Kündigung des Lastschriftmandats?
Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.