Die Adcuri Gebäudeversicherung gewährt Versicherungsschutz nur, soweit und solange keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen – unter bestimmten Voraussetzungen gilt dies auch für Sanktionen der USA.
Die Embargobestimmungen der Adcuri Gebäudeversicherung sind:
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Bestimmung stellt sicher, dass der Versicherungsschutz nur greift, wenn ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei zunächst die Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich können auch Sanktionen der USA eine Rolle spielen – allerdings nur dann, wenn europäisches oder deutsches Recht dem nicht entgegensteht.
Häufige Fragen
Wann besteht bei der Adcuri Gebäudeversicherung Versicherungsschutz trotz Embargobestimmungen?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Gelten auch Sanktionen der USA?
Ja, die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika – jedoch nur, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind vorrangig maßgeblich?
Maßgeblich sind die auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Sanktionen und Embargos der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. US-Sanktionen kommen nur zum Tragen, wenn ihnen keine Rechtsvorschriften der EU oder Deutschlands entgegenstehen.
Berühren die Embargobestimmungen die übrigen Vertragsbestimmungen?
Nein, die Embargobestimmungen gelten unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.