In der Adcuri Gebäudeversicherung wird die Versicherungssumme nach dem ortsüblichen Neubauwert ermittelt und im „Wert 1914“ ausgedrückt. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen dieser Wert als richtig ermittelt gilt und welche Angaben Sie dafür machen müssen.
Die Versicherungssumme „Wert 1914“ gilt unter folgenden Voraussetzungen als richtig ermittelt:
- der Versicherungsnehmer beantwortet die Fragen im Antrag nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend;
- der Versicherungsnehmer setzt sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen fest;
- der Versicherungsnehmer gibt im Antrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend an;
und
- der Versicherer berechnet nach diesen Angaben die Versicherungssumme „Wert 1914“.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme richtet sich danach, was ein Neubau des Gebäudes am Ort üblicherweise kosten würde. Damit dieser Wert vergleichbar bleibt, wird er einheitlich in den Preisen des Jahres 1914 angegeben. Wenn Sie im Antrag zutreffende Angaben zu Ihrem Gebäude machen oder einen anerkannten Bausachverständigen die Schätzung vornehmen lassen, gilt die so ermittelte Versicherungssumme als richtig festgesetzt.
Häufige Fragen
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird nach dem ortsüblichen Neubauwert ermittelt. Dieser wird in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt (Versicherungssumme „Wert 1914“).
Was bedeutet „Wert 1914“?
Der „Wert 1914“ ist der ortsübliche Neubauwert, ausgedrückt in den Preisen des Jahres 1914.
Wann gilt die Versicherungssumme „Wert 1914“ als richtig ermittelt?
Sie gilt als richtig ermittelt, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen im Antrag nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet, die Summe aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festsetzt oder den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt, und der Versicherer nach diesen Angaben die Versicherungssumme „Wert 1914“ berechnet.
Welche Angaben muss ich im Antrag machen?
Sie müssen die Fragen im Antrag nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantworten. Alternativ können Sie den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angeben.
Kann ein Bausachverständiger die Versicherungssumme festsetzen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann die Versicherungssumme aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festsetzen.