In der Adcuri Gebäudeversicherung sind bestimmte Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – dazu zählen Photovoltaikanlagen samt Installationen, nachträglich vom Mieter oder Wohnungseigentümer eingefügte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Erfahren Sie, was gilt, wenn Sachen ausgetauscht werden.
Nicht versichert sind in der Adcuri Gebäudeversicherung:
- Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (Beispiele: Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- alle übrigen in das Gebäude nachträglich eingefügten Sachen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer
- auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und
- für die er die Gefahr trägt.
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede Sache in einem Gebäude ist automatisch über die Gebäudeversicherung geschützt. Photovoltaikanlagen und ihre Bestandteile bleiben ausgenommen. Ebenso sind Dinge, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer selbst auf eigene Kosten eingebaut hat und für die er die Verantwortung trägt, nicht mitversichert. Wird jedoch etwas lediglich ersetzt, gilt das neue Stück als versichert. Für Daten und Programme braucht es eine gesonderte Vereinbarung im Vertrag.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaikanlagen in der Gebäudeversicherung versichert?
Nein. Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen – etwa Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung – sind nicht versichert.
Was gilt für nachträglich vom Mieter eingefügte Sachen?
Nachträglich in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, sind nicht versichert.
Sind ausgetauschte Sachen versichert?
Ja. Werden Sachen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme mitversichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nicht versichert. Kosten für deren Wiederherstellung sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.